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Tagungsleitung:

Prof Dr. Dieter Dölling

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Tagungsort:

Universität Heidelberg

Jur. Seminar

Friedrich-Ebert-Anlage 6-10

69117 Heidelberg​

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Organisation:

Behandlungsinitiative

Opferschutz BIOS e.V.

k.boehm@bios-bw.de

Tel: 0721 470 43935

Tagungen Universität Heidelberg
17.12.2016 und 09.06.2018
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"Mindestanforderungen für Prognosegutachten"

Im Jahre 2006 hat eine aus Richtern, Staatsanwälten, forensischen Psychiatern und Rechtspsychologen, Sexualmedizinern und weiteren Juristen bestehende interdisziplinären Arbeitsgruppe im Bundesgerichtshof allgemeine Richtlinien für die Mindestanforderungen für Prognosegutachten entwickelt. Diese wurden – wie die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten des Jahres 2005 – nicht nur in vielen Fachzeitschriften, u.a. in der NStZ 2006, 537 ff. und in der FPPK 2007, 90 ff., veröffentlicht, sondern haben als Leitlinien Eingang in die fachpsychiatrische, rechtspsychologische und juristische Praxis gefunden.

Einleitung

Bildquelle: Universität Heidelberg - Kommunikation und Marketing

1. Termin: 17.12.2016

2. Termin: 09.06.2018

Achtung! Neu!

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Seither hat es in der Prognoseforschung zahlreiche neue Entwicklungen und Erkenntnisse gegeben. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich aufgrund spektakulärer Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts für die Anordnung, die Behandlung, für die Lockerungen und die Entlassung aus dem Strafvollzug und dem Maßregelvollzug verändert. Völlig neu sind der Umgang mit der „psychischen Störung“ und die Behandlungsprognose nach § 119a StVollzG bei nachmaligen Sicherungsverwahrten. Dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist es zudem ein wichtiges Anliegen, die in diesem Bereich tätigen Richter und Staatsanwälte stärker als bisher in der Einhaltung der Mindestanforderungen fortzubilden.

 

Aus diesem Grunde haben sich unter Initiative der o.g. Verfasser frühere Mitglieder der Expertenkommission sowie neu hinzugetretene Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zu einer Fortschreibung der Mindestanforderungen verständigt und sich zunächst  am 17. Dezember 2016 in Heidelberg zu einer zweitätigen Tagung getroffen. Nachdem sich in der Zwischenzeit Arbeitsgruppen getroffen und Arbeitspapiere verfasst haben, steht nun für den 8./.9. Juni 2018 das erste Folgetreffen der Gesamtarbeitsgruppe wiederum in der Universität Heidelberg an, in welcher die Ergebnisse der Gremien und die weitere Vorgehensweise beraten werden soll. Insoweit danken wir Herrn Prof. Dr. Dieter Dölling für die erneute Bereitstellung der Räumlichkeiten.

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Aus datenschutz- und urheberechtlichen Gründen sind die in der vorliegender Homepage unter Fachaufsätze/Tagungsbeiträge eingestellten Dateien derzeit noch mit einem Zugangscode versehen und nur für Mitglieder der Arbeitsgruppe zugänglich. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.

Veranstaltungsleitung:
Prof. Dieter Dölling, Heidelberg

RiBGH a.D. Dr. Axel Boetticher, Bremen

RiOLG Klaus Böhm, Karlsruhe

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